Der Senat hat am 18. Februar 2025 die Umwandlungsverordnung in Berlin bis 2030 verlängert. Sie tritt am 13. März 2025 in Kraft und gilt für 5 Jahre .
20. Februar 2025 | Andreas Euhausen
Nach Hamburg verlängert nun auch Berlin vorzeitig das Aufteilungsverbot um somit bezahlbaren Wohnraum zu schützen
Die Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen kündigt an, dass mit dem Auslaufen der stadtweit geltenden Umwandlungsverordnung nach § 250 Baugesetzbuch (BauGB) zum Jahresende ein deutlicher Anstieg von Umwandlungsaktivitäten zu erwarten gewesen wäre – insbesondere in den sozialen Erhaltungsgebieten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine neue Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB gegeben.
„Rund ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner lebt heute in einem der 81 sozialen Erhaltungsgebiete. Mit der Verlängerung der Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre wollen wir den Bestand an bezahlbarem Wohnraum sichern und die soziale Vielfalt in den Kiezen erhalten. Denn gerade in diesen Quartieren führt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen häufig zu steigenden Wohnkosten und zur Verdrängung der bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärt Bausenator Christian Gaebler (SPD).
Schutz vor Verdrängung – klare Regelungen für die Umwandlung
Bereits 2015 führte das Land Berlin die erste Umwandlungsverordnung ein, die eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum innerhalb sozialer Erhaltungsgebiete vorschreibt. 2020 wurde die Verordnung um weitere fünf Jahre verlängert und läuft nun am 12. März 2025 aus.
Mittlerweile gilt Berlin stadtweit als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Daher unterliegt die Umwandlung von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht. Insbesondere die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird dadurch stark eingeschränkt. Die Schaffung oder Teilung von Wohneigentum in solchen Gebäuden ist nur wenigen Fällen möglich.
Lesen Sie dazu die aktuelle Pressemitteilung des Regierenden Bürgermeisters vom 18.02.2025
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