Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht
Berlin Anfang Juni 2024
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Originaltext: „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat heute den Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht. Er tritt sofort in Kraft und löst den bisherigen Mietspiegel 2023 ab. Der Berliner Mietspiegel 2024 gilt für rund 1,4 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen. Er basiert dabei auf ca. 16.000 Miet- und Ausstattungsdaten, die bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern erhoben wurden. Die Erhebung, deren Vorbereitung sowie die Auswertung entsprechen den Anforderungen, die seit 2021 an qualifizierte Mietspiegel gestellt werden. Dies zeigt sich u.a. in der geänderten Ausgestaltung der Mietspiegeltabelle. Die Wohnlage wurde für alle Berliner Wohnadressen aktualisiert. Dies erfolgte entsprechend der Systematik des bereits für den Berliner Mietspiegel 2019 verwendeten statistischen Verfahrens. Ebenfalls überarbeitet wurde die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung. Dabei wurde auch eine Erhebung und Auswertung von Beschaffenheitsdaten zu Grunde gelegt.
Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende erhalten mit dem Mietspiegel einen aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieterinnen und Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermietende können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt eine besondere Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Mieten zu. Der Mietspiegel 2024 wird damit nicht nur seiner befriedenden Funktion im Vorfeld von gerichtlichen Streitigkeiten gerecht. Wenn es zum Prozess kommen sollte, gilt für die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Werte auch die Vermutungswirkung, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbilden. Er ist somit für beide Mietvertragsparteien ein sehr wichtiges Instrument im Rahmen des Mietrechts.“
Berliner Mietspiegel 2024: Uneinheitliche Entwicklungen und neue Strukturen
Der Berliner Mietspiegel 2024 zeigt ein sehr gemischtes Bild des Wohnungsmarktes. Während einige Mietspiegelfelder moderate Steigerungen oder sogar sinkende Mieten im Vergleich zum Mietspiegel 2019 aufweisen, gibt es Bereiche mit extremen Mietanstiegen, vor allem bei den Oberwerten. Eine besondere Herausforderung bleibt, dass Mieterhöhungen ohne detaillierten Nachweis mit dem oberen Wert der Mietspanne begründet werden können.
Durch die neue Mietspiegelverordnung, die seit 2019 gilt, wurde eine neue Tabellenstruktur eingeführt. Ziel ist es, möglichst homogene Felder zu schaffen, die sich klar voneinander abgrenzen. Diese Änderung macht einen direkten Vergleich mit dem Vorgängermietspiegel nur eingeschränkt möglich, jedoch können Referenzwohnungen zur Beobachtung der Mietentwicklung herangezogen werden.
Auffällige Entwicklungen in verschiedenen Wohnlagen
Die Mietpreisentwicklung ist in den verschiedenen Baualtersklassen und Wohnlagen sehr unterschiedlich. In einfachen Wohnlagen sind die Mieten der Baujahre 2002 bis 2009 gesunken, während die Oberwerte der Baualtersklasse 1919 bis 1949 um bis zu 18 % gestiegen sind. In mittleren Wohnlagen zeigt sich ein heterogenes Bild: Während Mieten jüngerer Baujahre gesunken sind, sind in älteren Gebäuden deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Besonders in guten Wohnlagen sind die Oberwerte stark angestiegen, vor allem in den Baualtersklassen 1919 bis 1949 und 1973 bis 1985. Kleine Wohnungen sind hier besonders betroffen, da sie aufgrund der hohen Nachfrage durch die vielen Einpersonenhaushalte Berlins deutlich teurer geworden sind.
Problematische Mieten und rechtliche Unsicherheiten
Der Mietspiegel 2024 zeigt auch bedenkliche Entwicklungen: Mieten, die unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse vereinbart werden, fließen ungefiltert in die Erhebung ein. Besonders ist die Situation bei Neubauten der Baualtersklasse 2016 bis 2022, wo Mieten von über 20 Euro pro Quadratmeter möglich sind. Diese Preise entstehen, weil Wohnungen, die nach 2014 fertiggestellt wurden, nicht mehr der Mietpreisbremse unterliegen.
Trotz der Herausforderungen bietet der neue Mietspiegel, basierend auf der Datenerhebung und der Mietspiegelverordnung, mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Mieter und Vermieter in Berlin.